Samstag, 24. Januar 2009
 
Aktion Bleiberechtspaket PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Ehe ohne Grenzen und IG Bildende Kunst   
Freitag, 1. August 2008

Ehe ohne Grenzen und IG Bildende Kunst schlagen ein neues Bleiberechtspaket vor.

EHE OHNE GRENZEN und IG BILDENDE KUNST stellen vor:
DAS BLEIBERECHTSPAKET 2008
- ... gekommen, um zu bleiben.

In elf Paragraphen treten die beiden Organisationen Punkt für Punkt dem Fremdenrechtspaket 2005 entgegen, das seit 1.1.2006 die Niederlassung von MigrantInnen ohne EU/EWR-Pass in Österreich massiv erschwert bzw. verunmöglicht. Seither werden etwa frisch verheiratete EhepartnerInnen gezwungen, ihren Antrag auf Niederlassungsbewilligung (vielfach zum zweiten Mal und ohne jede Garantie) aus dem Herkunftsland zu stellen. Die Niederlassungsbewilligung für KünstlerInnen bzw. WissenschafterInnen wurde sogar grundsätzlich abgeschafft.

DAS BLEIBERECHTSPAKET 2008 nach Vorschlag der Initiativen

§ 1 Alle Personen aus so genannten "Drittstaaten", die in Österreich leben, haben ein Antragsrecht auf den Rechtstitel Humanitärer Aufenthalt.
§ 2 Der Humanitäre Aufenthalt ist mit einem uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt verbunden.
§ 3 Ein von BMI und Ländern unabhängiger Senat entscheidet über den Antrag gemäß einem Kriterienkatalog.
§ 4 Der Kriterienkatalog ist öffentlich, nachvollziehbar und menschenrechtskonform.
§ 5 Ein Recht auf Humanitären Aufenthalt haben alle, die kommen, um zu bleiben.
§ 6 Ein Recht auf Humanitären Aufenthalt haben alle Personen, die vor In-Kraft-Treten des Fremdenrechtspakets 2005 am 1.1.2006 einen Antrag auf Niederlassung oder Asyl gestellt haben (Stichtagsregelung)
§ 7 Drittstaatsangehörige PartnerInnen haben von ÖsterreicherInnen erhalten ohne Einkommensnachweis den Aufenthaltstitel Familienangehörige/r und sofortigen uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt.
§ 8 Für KünstlerInnen bzw. WissenschafterInnen aus so genannten Drittstaaten bewirkt das Recht auf Freiheit der Kunst bzw. der Wissenschaft wieder das Recht auf freie Wahl des Lebensmittelpunktes auf unbeschränkte Zeit.
§ 9 Allfällige Verlängerungen erfolgen nach offen dargelegten, nachvollziehbaren und menschenrechtskonformen Kriterien.
§ 10 Die Unterstützung nach Erteilung eines Rechtstitels Humanitärer Aufenthalt wird folgendermaßen geregelt:
10.1. Förderung des weiteren Integrationsprozesses
10.2. Recht auf Transferleistungen zur Existenzsicherung
§ 11 Das Bleiberechtspaket 2008 tritt mit 10.10.2008 in Kraft.

Das Bleiberechtspaket 2008 hingegen legt abgesehen vom Recht auf Antragstellung auch gleich weitere Recht fest, die in Zukunft mit dem Rechtstitel "Humantitärer Aufenthalt" verbunden sind: Uneingeschränkter Zugang zum Arbeitsmarkt, Transferleistungen zur Existenzsicherung etc. Ein Recht auf Humanitären Aufenthalt haben alle, die kommen, um zu bleiben - so § 5 des Bleiberechtspakets. In Kraft treten soll das Bleiberechtspaket am 10.10.2008, jenem Tag, der dieses Jahr erstmals als dezentraler Aktionstag für ein Bleiberecht für alle festgelegt wurde.

Sowohl das Bleiberechtspaket 2008 also auch Plakate zum dezentralen Aktionstag sind seit 31.7.2008 in den straßenseitigen Fenstern der IG BILDENDE KUNST ausgestellt. Außerdem: eine Bastelanleitung, um Textilien (Shirts, Taschen, Kappen, Mini-Transparente etc.) mit der Forderung "Bleiberecht für alle" selbst zu gestalten. Bis 2. September 2008 sind sämtliche Plakate an der Fassade der IG BILDENDE KUNST zu sehen. Weitere Orte folgen.

Plakataktion bis 2.9.2008
an der Fassade der IG BILDENDE KUNST
1060 Wien, Gumpendorfer Straße 10-12

Aktionstag am 10.10.2008
http://
no-racism.net/rubrik/353/

< zurück   weiter >